Der Händler besteht auf
die Abgabe des Alt-Fahrzeugs
Bislang waren die Autohändler gar nicht so
glücklich, wenn Sie eine Inzahlungnahme hatten. Häufig mussten
sie den Wert des Altfahrzeugs höher ansetzen, um einen Neuwagen
verkaufen zu können. Dieser Tage ist das anders.
Wir nehmen jetzt mal folgendes an: Sie
wollen dieses tolle staatliche Geschenk in Höhe von € 2.500,00
auch nutzen und Ihren Golf IV dafür verschrotten lassen.
Der ist gerade mal neun Jahre alt und eigentlich absolut top in
Schuss und unter normalen Umständen würden Sie Ihren Golf gar
nicht abwracken wollen. Er ist Scheckheft-gepflegt und es gibt
eigentlich gar keine Grund ihm dieses endgültige Schicksal
schon vor der Zeit zu bescheren. Aber die € 2.500,00 wollen Sie
sich nicht entgehen lassen, dazu noch den hohen Rabatt, den der
Händler Ihnen einräumt. Das ist einfach unwiderstehlich.
Von Ihrem Entschluß und Ihrem tollen neuen
Auto erzählen Sie Ihrem Nachbarn, mit dem Sie seit langer Zeit
gut befreundet sind und der ist gerade auf der Suche nach einen
guten, zuverlässigen und vor allem auch günstigen
Gebrauchtwagen für seine Tochter, die geraden die
Führerscheinprüfung bestanden hat. Und der macht Ihnen
jetzt ein tolles Angebot und verspricht Ihnen für
Ihren Golf nicht nur die € 2.500,00 (Abwrackprämie) zu
bezahlen, sondern er legt nochmal € 500,00 oben drauf.
Gerade glauben Sie noch, das jetzt
alles ja noch viel besser wird. Ihnen kann ja schließlich
völlig egal sein, ob der Staat Ihnen die Abwrackprämie für
Ihren Golf überweist, oder Ihr Nachbar Ihnen den Golf
abkauft, bei dem Sie noch € 500,00 extra machen. Und dann ist
da Ihr Autohändler, der darauf besteht, dass Sie
Ihren Golf bei ihm auf den Hof stellen müssen.
Sie wundern sich, dass Sie plötzlich nicht
mehr über Ihr Fahrzeug - also Ihr Eigentum - verfügen können
sollen, sondern vielmehr sich erpflichtet haben, die staatliche
Abwrackprämie in Anspruch nehmen zu müssen. Dem Druck vom
Händler geben Sie schließlich nach, zwar immer noch unsicher,
ob das da alles mit rechten Dingen zugeht, aber Ihr
Golf bleibt dort.
Sie sind enttäuscht, Ihr Nachbar ist
enttäuscht und seine Tochter ist auch enttäuscht.
Das ganze bekommt aber erst so einen richtig
faden Beigeschmack, als Sie ein paar Tage später bei Ihrem
Händler vorbeischauen, um das defekte CD-Radio austauschen
zu lassen und dabei Ihren Golf auf dem Hof stehen sehen mit
einem hübschen Preisschild in Höhe von €
6.000,00.
Diese Geschichte ist so, oder so
ähnlich zumindest passiert und sie ist kein Einzelfall. Die
Autohändler verdienen hier gleich zweimal. Sie verkaufen einen
Neuwagen und erhalten teilweise qualitativ hochwertige
Gebrauchtfahrzeugen zu einem Spott-Preis, die man für viel Geld
weiter verkaufen kann.
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