Auf Probleme mit dem
Versicherer, können Sie immer wieder mal stossen. Vor allem als
Geschädigter!
Wenn Sie auf Kosten sitzenbleiben, weil
sich der Versicherer Ihres Unfallgegners weigert den Schaden
anzuerkennen, dann wird es sehr schwer die Kfz-Kosten zu
halbieren.
Ich poste hier mal ein Beispiel aus April
2007. Folgendes ist passiert:
Der Sohn eines unserer Nachbarn
ist, wie schon häufiger, ohne auf den Verkehr zu achten
rückwärts aus der Einfahrt des Grundstücks hearusgefahren und
fuhr dabei weiter zurück, als es eigentlich nötig wäre um
anschließend loszufahren. Er wollte seiner Mutter rausfahren
lassen, aber das konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht einmal
erahnen. Er fuhr also weiter zurück und sah auch weiterhin
nicht in seinen Rückspiegel und obwohl ich mit viel Abstand
mein Fahrzeug angehalten hatte und schon stand, als er noch
nicht einmal sein Grundstück verlassen hatte....
Den Rest
können Sie sich denken. Es krachte und völlig uneinsichtig
wurde den beiden Streifenbeamten gegenüber behauptet, ich sei
mit 80 km/h auf den Wagen des Nachbarn aufgefahren (wir wohnen
in einer 30 km/h-Zone und 3 Häuser auseinander. Und um diese
frei erfundenen Behauptungen geht es auch nicht).
Ich hatte mein
Fahrzeug 2 Wochen zuvor zugelassen und habe ein neues
Kennzeichen erhalten, das nach dem Aufprall völlig verbeult
war, d. h. man konnte die Kollision deutlich sehen. Die
Stoßfänger moderner Fahrzeuge können solche Stösse recht gut
abfedern. Den tatsächlich entstandenen Schaden kann man aber
erst feststellen, wenn man das Fahrzeug sachgemäß untersucht.
Die Polizei weigerte sich ein Unfallprotokoll aufzunehmen mit
der Begründung der
Schaden den ein verbeultes Kennzeichen darstelle sei zu gering,
als dass es einen Unfallbericht
rechtfertige (Freund und Helfer und so!).
Wie dem auch
sei...
Werkstatt,
Kostenvoranschlag, Versicherung unseres Nachbarn informiert und
die Schadenhöhe mitgeteilt: € 787,03!

Daraufhin
schickte die WGV, die Württembergische Gemeindeversicherung mit
Sitz in Stuttgart einen Gutachter, der sich mein Fahrzeug
ansehen wollte. Es goß in Strömen und ich fragte den Mann, ob
er auch bei diesem Regen unter das Fahrzeug sehen würde und als
der das bejahte habe ich dem Termin zugestimmt.
Das war der
erste von insgesamt zwei Gutachterterminen. Wir haben den
Unfall sogar noch einmal nachgestellt!
Was soll ich
sagen...
Unzählige
Bilder wurden gemacht und am Ende blieb mir nur die Erkenntnis:
Wenn ein Versicherer eigene Kfz-Sachverständige beschäftigt,
dann hat das einen Grund.
Wie objektiv wird denn ein Gutachter sein,
der beim Versicherer angestellt ist gegen den sich die
Schaden-sersatzansprüche richten?
Genau, gar nicht! (Keiner beisst die Hand,
die einen füttert!!)
Während des
zweiten Besichtigungstemins behauptet der "Sachverständige",
der Unfall könne nicht in der geschilderten Weise passiert
sein, vermeidet es aber das im Gutachten schriftlich zu
formulieren. Es geht noch weiter, ich habe das Gutachten gar
nicht erhalten. Ich musste es erst anmahnen, bevor der
Gutachter es mir zugesandt hat.
Der von mir nach zwei Monaten
beauftragte Anwalt erhielt dann von der WGV ein entsprechendes
Schreiben, in dem ausgeführt wird
...zusammenfassend ist daher festzustellen,
dass es sich bei den Beschädigungen am Fahrzeug Ihres Mandnaten
um Altschäden handelt, welche micht mit dem vorbezeichneten
Ereignis in Einklang zu bringen sind. ...


Zu jedem
Gutachten bekommen Sie auch ein Gegengutachten. Doch bevor es
dazu kam, bin ich bedauerlicherweise bei einem Familienausflug
an den Bodensee an einem Begrenzungspfosten beim Rangieren
hängen geblieben und habe mir dabei den Stossfänger
beschädigt.
Es
geht mir hier gar nicht darum, dass der Schaden entstanden ist,
sondern die
perfide Vorgehensweise der WGV.
Schon als ich 1985 im
Versicherungsgeschäft anfing, war die WGV für solche Praktiken
bekannt. Kam es zu einem Verkehrsunfall, wurde immer scherzhaft
gesagt: "Oje, hoffentlich ist der Unfallgegner nicht bei der
WGV versichert." Im Großraum Stuttgart waren da früher viele
versichert. Ist ja auch sprichwörtlich, die schwäbische
Sparsamkeit.
Ich
habe das hier gepostet, weil ich Ihnen zeigen möchte, dass
billig nicht immer auch gut ist. Teuer kann es werden, wenn Sie
Ansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen versuchen. Egal,
ob als Geschädigter oder als Versicherter.
Außerdem habe ich
damals der Rechtsabteilung versprochen, dass ich diese
Geschäftspraktiken ins Internet stellen
werde.
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