Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird neu geregelt und erhält
eine neue Berechnungsgrundlage
Jetzt ist es beschlossene Sache, die
Kfz-Steuer wird reformiert. War bisher allein der
Hubraum ausschlag-gebend, so hat sich die Bundesregierung am
26.01.2009 auf die Koppelung von Hubraum und CO²-Emission
geeinigt.
Die Neuregelung tritt ab 01. Juli 2009
in Kraft und betrifft nur Neuwagen, d. h. ausschließlich
Fahrzeuge, die nach dem 01.07.2009 zugelassen werden.
Für bereits zugelassene
Fahrzeuge ändert sich nichts.
Durch die Veränderung der
Steuer-relevanten Berechnungsfaktoren, ist aus der Kfz-Steuer
eigentlich ist Kraftstoffverbrauchs-Steuer geworden. Denn je
höher der Verbrauch, desto grösser ist auch die
Schadstoff-Emission - das CO².
Bei jedem verbrauchten, besser eigentlich verbranntem Liter
Kraftstoff wird eine große Menge CO² freigesetzt.
Benzin = 2,36 kg CO²
- Diesel = 2,65 kg
CO²
Wenn man das berücksichtigt, dann lässt sich
als der Kraftstoffverbrauch auch als CO²-Wert darstellen
und aus der Kfz-Steuer, die durch die Neuregelung zu einer
CO²-Steuer mutiert ist wird letztlich eine
Kraftstoffverbrauchs-Steuer.
| Ich persönlich bin doch sehr
überrascht, dass es nicht wieder mal teurer für
meine Familie und mich wird. Nach der neuen
Regelung hätten wir für unseren Sharan 1.9 TDI
aus dem Jahr 1998 rund € 40,00 weniger an
Steuer bezahlen müssen. Eigentlich schade,
nachdem das Fahrzeug im Sommer unter 6l/100km
und im Winter, trotz Zusatzheizung deutlich
unter 7l/100km verbraucht. |
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Was sich für Neuwagen
ändert
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Benziner Je
100 cm³ Hubraum wird ein Steuer-Sockelbetrag in
Höhe von € 9,50 berechnet.
Für den CO²-Ausstoß pro gefahrenen Kilometer
ist eine Basismenge steuerfrei und für jedes
Gramm CO², dass über der jeweils gültigen
Basismenge liegt, werden ebenfalls € 2,00
fällig.
Steuerfreie Basismenge für
2010 und 2011 = 120 Gramm
Steuerfreie Basismenge für 2012 und 2013 = 110
Gramm
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Lassen Sie uns das an einem Rechenbesispiel etwas
plastischer machen:
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Hubraum
2000
cm³
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CO²-Emission 180
Gramm
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Kfz-Steuer
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20 x € 2,00 =
€ 40,00
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180g - 120g = 60g x € 2,00
=
€ 120,00
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€ 160,00
*
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Diesel
Je 100 cm³ Hubraum wird ein Steuer-Sockelbetrag
in Höhe von € 2,00 berechnet.
Für den CO²-Ausstoß pro gefahrenen Kilometer
ist eine Basismenge steuerfrei und für jedes
Gramm CO², dass über der jeweils gültigen
Basismenge liegt, werden ebenfalls € 2,00
fällig.
Steuerfreie Basismenge für
2010 und 2011 = 120 Gramm
Steuerfreie Basismenge für 2012 und 2013 = 110
Gramm
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Auch hier veranschaulicht ein Beispiel das
Ganze. Ich habe dazu die Werte meines Sharan TDI genommen,
allerdings habe ich keine Werks-Angabe für den CO²-Ausstoss
meines Fahrzegs gefunden und habe ihe deshalb mit dem o. g.
Wert ermittelt (Durchschnittsverbrauch aus Sommer- und
Winterbetrieb beträgt 6,5l/100km:
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Hubraum
1900
cm³
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CO²-Emission 173
Gramm
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Kfz-Steuer
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19 x € 9,50 =
€ 180,50
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173g - 120g = 53g x €
2,00
= € 106,00
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€ 286,50
*
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Ich würde mich über die "Neuregelung" meiner Kfz-Steuer
sehr freuen, denn ich bezahle € 327,00 im Jahr, wobei das
Finanzamt die Steuer nach den Werksangaben festsetzt und
nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch. In meinem Fall ist das
sicherlich eher ungünstig.
Und in Ihrem Fall. Höchste Zeit mal über den
Verbrauch nachzudenken. Vielleicht mit meinem Report. Er
liefert Ihnen wirklich wervolle Tipps, um den Verbrauch zu
reduzieren.
* Kfz-Steuerberechnung
und Angaben ohne Gewähr
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Kauf eines neuen Fahrzeugs nachdenken, dann
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Für den Fall, dass Sie
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Finanzierung.
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